: Auch der Staat darf Gewinn machen
betr.: „Die Eisenbahngesellschaft ist Geschichte“
Knies Prämisse, dass der weitere Bedarf an Finanzmitteln der Bahn „nicht aus öffentlichen Haushalten finanziert werden kann“, muss man nicht als unumstößliche Wahrheit anerkennen. Auch ein privater Investor wird die Investitionen in die Bahn nur dann aufbringen, wenn sie nachher mit Gewinn zurückfließen. Warum sollte nicht die Gemeinschaft der Steuerzahler diese Investitionen aufbringen, wenn nachher ein schöner Gewinn die Staatskasse entlastet? Dadurch könnten dann die staatlichen Zuschüsse für einen Nahverkehr in der Fläche gegenfinanziert werden.
Warum nimmt es Herr Knie eigentlich als gegeben hin, dass die Kosten gefälligst der Staat zu tragen habe, während mögliche Gewinne an den privaten Investor zu zahlen sind? Zu wünschen wäre, dass Herr Knie seine mit staatlichen Geldern finanzierten Gedankenspiele auch einmal in neue Gleise lenken würde, statt nur das nachzuplappern, was sein Chef ihm vorsagt. Noch wichtiger wäre es, auch den Entscheidungsträgern in Parlament und Regierung zu erläutern, dass es nicht verboten ist, dass auch der Staat mit seinem Unternehmen Deutsche Bahn Gewinn machen darf, der nicht mit Investoren geteilt werden muss. PETER KRÖGER, Minden