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VW-Betriebsrat verliert gegen Porsche

Arbeitsgericht weist den Antrag der Arbeitnehmer auf mehr Mitbestimmung ab

STUTTGART ap ■ Der Autobauer Porsche hat im Streit um die Mitbestimmung mit dem Betriebsrat der Volkswagen AG einen klaren Sieg errungen: Am Dienstag wies das Arbeitsgericht Stuttgart eine Klage der Arbeitnehmervertreter ab. Der VW-Betriebsrat wollte die Mitbestimmungsvereinbarung in der Porsche-Holding kippen, in der der Stuttgarter Konzern seine Volkswagen-Beteiligung und den Sportwagenbauer Porsche gebündelt hat.

Der Stuttgarter Konzern hält knapp 31 Prozent an den Wolfsburgern und will den Anteil auf mehr als 50 Prozent aufstocken. Die VW-Arbeitnehmervertreter fühlen sich weder im gemeinsamen Betriebsrat der Holding noch im Aufsichtsrat angemessen repräsentiert. VW hat wesentlich mehr Mitarbeiter als Porsche: Der Wolfsburger Konzern beschäftigt 324.000 Menschen, der Sportwagenbauer nur rund 12.000.

Die Mitbestimmungsvereinbarung sieht vor, dass beide Unternehmen gleich viele Arbeitnehmervertreter entsenden. Der VW-Betriebsrat hatte argumentiert, dass er bei der Aushandlung der Vereinbarung nicht beteiligt worden sei. Dabei beherrsche Porsche Europas größten Autobauer schon jetzt: So gebe es personelle Verflechtungen auf Leitungsebene und eine wirtschaftliche Abhängigkeit zwischen VW und Porsche. Porsche-Chef Wendelin Wiedeking und Finanzvorstand Klaus Härter sitzen im VW-Aufsichtsrat.

Nach Auffassung des Arbeitsgerichts gab es aber weder bei Entstehung der Mitbestimmungsvereinbarung noch zum Zeitpunkt der mündlichen Anhörung vor Gericht ein derartiges Beherrschungsverhältnis. Darauf, wie das in Zukunft aussehe, komme es für die gerichtliche Entscheidung nicht an. Gegen die Entscheidung kann der VW-Betriebsrat innerhalb eines Monats Beschwerde beim Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg einlegen.

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