: Friedensdienst geehrt
50 Jahre „Aktion Sühnezeichen“. Köhler und Bischof Huber würdigen die Projekte als Versöhnungsgesten
Bundespräsident Horst Köhler hat am Freitag in Berlin die Aktion Sühnezeichen Friedensdienste als bedeutenden Beitrag zur Verständigung mit den Opfern von Holocaust und Nationalsozialismus gewürdigt. „Was als Programm der Sühne und mit der Bitte um Vergebung begann, ist inzwischen zur internationalen Friedensarbeit geworden“, sagte Köhler bei einem Festakt zum 50. Jahrestag der Gründung der Aktion Sühnezeichen. Vor allem im Verhältnis zu Polen und Israel habe die aus der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) entstandene Initiative wichtige Zeichen gesetzt. Seit 1958 haben sich 15.000 junge Menschen an Projekten in Europa, Israel und den USA beteiligt.
Wiederaufbau und Wirtschaftswunder hätten bei vielen „die Vergangenheit und damit die Verbrechen, den Krieg und die Vernichtung der europäischen Juden vergessen“ lassen, sagte Köhler. Es sei eine „besonders gute Idee“ der Gründer der Aktion Sühnezeichen um den Präses Lothar Kreyssig (1898–1986) gewesen, die Versöhnung nicht mit Konferenzen oder Friedensseminaren zu beginnen.
„Nach den langen Jahren der Sprachlosigkeit und der Entfremdung fällt es schwer, einfach miteinander ins Gespräch zu kommen“, betonte der Bundespräsident. Die ersten Freiwilligen hätten etwa beim Bau von Kindergärten, Kirchen und Synagogen geholfen. Versöhnung sei nicht in erster Linie Sache von Politikern. Sie könne nur stattfinden, „wenn sich die Menschen in die Augen sehen“.
Vor allem in der DDR habe die Aktion Sühnezeichen trotz vieler Schikanen beharrlich ihre Ziele verfolgt. Sie sei der „lebendige Gegenbeweis zur offiziellen Lehre“ gewesen, wonach im sogenannten antifaschistischen Staat niemand mehr Verantwortung übernehmen müsse. Köhler würdigte den Einsatz um Erhalt und Pflege der jüdischen Friedhöfe in der DDR. Angesichts der Leistungen habe sich die Politik zur Förderung der Freiwilligendienste verpflichtet, sagte der EKD-Ratsvorsitzende, Bischof Wolfgang Huber. Es fehle aber ein allgemeines Entsendegesetz für die im Ausland tätigen Freiwilligen. DPA