JVA-Gefangene starb an Überdosis

Zwei Monate nach dem Tod einer 28-Jährigen gibt es laut Obduktionsbericht keine Hinweise auf Fremdverschulden

Die am 19. März im Frauengefängnis Am Fuchsberg tot in ihrer Zelle aufgefundene Gefangene ist laut Obduktionsbericht an einer Überdosis Heroin gestorben. „Es gibt keine Hinweise auf eine andere Todesursache oder Fremdeinwirkung“, sagte der stellvertretende Sprecher des Justizressorts, Karsten Bauer. Unklar werde bleiben, ob sich die Gefangene absichtlich getötet oder aus Versehen die konsumierte Menge falsch dosiert habe. In der Zelle der drogenabhängigen 28-Jährigen waren Fixerutensilien gefunden worden.

Die Mutter zweier Kinder war wegen einer Unterschlagung und eines Diebstahls zu einer Haftstrafe von 15 Monaten verurteilt worden. Nach Angaben des Justizressorts habe es sich bei den ihr zur Last gelegten Vergehen „wohl um Beschaffungskriminalität gehandelt“.

Seit einigen Monaten war sie in den offenen Vollzug verlegt worden. Nach Auskunft der Anstaltsleiterin Silke Hoppe sollte so der Kontakt zu ihren Kindern wieder aufgebaut werden, obwohl man ihr das Sorgerecht wegen ihrer Drogenabhängigkeit offenbar bereits entzogen hatte.

Am Tag vor ihrem Tod verließ sie die Anstalt für einige Stunden, offenbar beschaffte sie sich bei dieser Gelegenheit das Heroin. Nach Angaben der Justizbehörde kam die Frau „als Drogenabhängige in den Vollzug“. Dort habe sie einen medikamentös begleiteten Entzug gemacht. An einem Substitutionsprogramm habe sie nicht teilgenommen. Am 2. Mai hätte sie eigentlich entlassen werden sollen.

Warum der Bericht zur Todesursache erst zwei Monate nach dem Tod in der Justizbehörde ankam, ließ sich gestern nicht klären. Nachdem eine Behördensprecherin stets gesagt hatte, das Ergebnis der Obduktion sei noch nicht bekannt, lag es gestern plötzlich vor. Zuvor hatte eine Sprecherin des rechtsmedizinischen Institutes am Klinikum Bremen-Mitte der taz gesagt, das Untersuchungsergebnis sei „maximal“ zwei Wochen nach dem Todestag an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet worden. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft hatte zuvor mehrfach auf die Zuständigkeit der Justizbehörde verwiesen. Christian Jakob