Bäder-Entscheid
: Gericht verlangt Unmögliches

In Niedersachsen ist die Zulässigkeit von Bürgerentscheiden an Vorschläge zur Kostendeckung geknüpft. Was die Gemeindeordnung hier vorschreibt, ist fragwürdig. Denn sie verlangt von den Initiatoren eines Bürgerbegehrens, realistisch betrachtet, mehr als von den Gemeinde- und Stadträten – und überfordert sie damit.

KOMMENTAR VON GERNOT KNÖDLER

Von einer Bürgerinitiative einen Kostendeckungsvorschlag zu verlangen, macht einen Bürgerentscheid fast unmöglich. Die Initiative muss sich durch das Dickicht eines öffentlichen Haushaltes schlagen, was an sich schon schwierig ist. Anschließend muss sie sich auf einen Sparvorschlag einigen, der mit dem Gegenstand ihres Bürgerbegehrens nichts zu tun hat. Das hat zur Folge, dass sie stets mindestens zwei Themen zur Abstimmung stellen muss: ihr eigentliches Anliegen und dessen Gegenfinanzierung. Das dürfte die Aussicht auf einen Erfolg halbieren.

Mit dem Monstrum von Haushaltsplan haben aber schon Politiker ihre Mühe. Das Austarieren der Interessen frisst einen Großteil ihrer Kraft. Das kann einer Initiative nicht abverlangt werden – zumal für Politiker das Gebot der Gegenfinanzierung nur auf dem Papier steht. Statt jemandem mit einem Sparvorschlag auf die Füße zu treten, machen sie dann oft genug Schulden. Ein Ausweg, der Bürgerinitiativen verwehrt ist.