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Archiv-Artikel

ZWEITWOHNUNGSSTEUER Studentenbude befreit

Ein Student mit Hauptwohnsitz bei den Eltern muss laut Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz keine Zweitwohnungssteuer am Studienort zahlen. Das Zimmer bei den Eltern sei keine Erstwohnung im steuerrechtlichen Sinne. Daher sei die Studentenbude auch keine zweite Wohnung. (Az.: 6 A 11354/07.OVG) (dpa)