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Archiv-Artikel

Kleine zweite Chance für drei der „Miami Five“

Seit 1998 sitzen fünf kubanische Spione in US-amerikanischen Knästen. Drei der fünf Urteile wurden nun annulliert

HAMBURG taz ■ „Das ist nicht, was wir erwartet haben. Unser Ziel war eine wirkliche Wiederaufnahme des Verfahrens“, sagt Norman Paech, Völkerrechtler und außenpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion Die Linke. Doch dazu sahen die Richter des Berufungsgerichts keinen Anlass, die letzte Woche die Urteile gegen drei von fünf Kubanern annullierten, die vor sieben Jahren als Spione zu hohen Freiheitsstrafen verurteilten worden waren. Die Richter wiesen die Fälle an das Gericht in Miami zurück.

Genau das war nicht nur von den Anwälten, sondern auch von internationalen Beobachtern, zu denen Norman Paech gehört, und von der UN-Menschenrechtskommission kritisiert worden. Die hatte bereits 2005 moniert, dass die „Wahl des Verhandlungsorts das für ein faires Verfahren notwendige Klima der Unparteilichkeit und Objektivität verhindert“.

„Raus aus Miami“ hieß deshalb auch eine Devise der Anwälte der fünf Kubaner, die im September 1998 vom FBI festgenommen worden waren. Sie hatten die kubanische Exilszene ausgeforscht – um Terroranschläge auf Kuba zu verhindern, wie sie sagten. Im Juni 2001 wurden die fünf Agenten der kubanischen Staatssicherheit in einem spektakulären Prozess in Miami, der Hochburg der kubanischen Exilgemeinde, zu hohen Haftstrafen verurteilt.

Drei erhielten lebenslängliche Strafen, die anderen beiden wurden zu Haftstrafen von 15 beziehungsweise 19 Jahren verurteilt. In allen 26 Anklagepunkten hielt die Jury die fünf der Verschwörung zur Spionage, und im Falle von Gerardo Hernández auch der Verschwörung zum Mord für schuldig. Hernández wird beschuldigt, entscheidend dazu beigetragen zu haben, dass die kubanische Luftwaffe im Februar 1996 zwei Flugzeuge der Exilorganisation Hermanos de Rescate abschoss. Die Piloten hatten zuvor mehrfach den kubanischen Luftraum verletzt und Flugblätter abgeworfen.

Konkrete Beweise für Hernández’ Beteiligung an dem Abschuss liegen laut Verteidigung nicht vor, und auch die übrigen Beweise sind dürftig. Das ergab eine Berufungsverhandlung 2005, die die Urteile als willkürlich einstufte und die Wiederholung des Prozesses an neutralem Ort anordnete. Das ist auch das Ziel der Verteidigung. Die hält den Anklagepunkt der Spionage ohnehin für hinfällig, denn die „Miami Five“ haben gegen radikale Organisationen des kubanischen Exils spioniert und nicht gegen die USA. KNUT HENKEL