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Hamburg unterstützt im Bundesrat ein „Gesetz zur Stärkung der Täterverantwortung“. Danach sollen Staatsanwaltschaften Ermittlungsverfahren zukünftig vorläufig einstellen können, wenn der Beschuldigte an einem so genannten Täterprogramm teilnimmt. Zudem sollen Gerichte Angeklagte anweisen können, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Täterprogramme sollen vor allem bei häuslich gewalttätigen Männern durch therapeutische Hilfe Wiederholungstaten verhindern helfen.

Behinderte müssen ihren Rollstuhl nicht in jedem Fall zu Sicherheitskontrollen an Flughäfen verlassen. Ein entsprechendes Urteil erwirkte der Hamburger Rechtsanwalt Oliver Tolmein vor dem Berline Verwaltungsgericht. Sein Mandant, ein Rollstuhlfahrer aus Österreich, war 2005 am Flughafen Tegel von Bundespolizisten gezwungen worden, sich in einen für ihn nicht geeigneten Flughafenrollstuhl umzusetzen – ohne hinreichenden Anlass, wie das Gericht befand.

Rechtswidrig sind die 129a-Verfahren, die die Bundesanwaltschaft wegen Anschlägen auf Fahrzeuge der Bundeswehr und ihrer Zulieferer gegen Antifaschisten aus Bad Oldesloe eröffnet hat. Die Betroffenen hatten sich gegen Razzien im Vorfeld des G 8-Gipfels zur Wehr gesetzt – zu Recht, wie das Landgericht Flensburg entschied, da kein Anfangsverdacht nach Paragraf 129a bestanden habe. taz