: Mehr Lehrer, weniger Gebühren
Schwarz-Grün löst zwei Wahlversprechen ein: volle Grundschulklassen bekommen Lehrer für Teilungsunterricht und Studiengebühren müssen erst nach dem Studium zurückgezahlt werden
VON KAIJA KUTTER
Mit guten Nachrichten, so schien es, traten GAL-Bildungssentorin Christa Goetsch und CDU-Wissenschaftssenatorin Herlind Gundelach am Dienstag vor die Presse. Die grüne Senatorin hatte im Senat ein Paket von 116 Lehrerstellen durchbekommen, mit dem zum neuen Schuljahr der Unterricht an Grundschulen und Ganztagsschulen verbessert wird. Die CDU-Politikerin stellte ihr Gesetz für Studiengebühren vor, die erst nach dem Studium ab einem Jahresbrutto vom 30.000 Euro fällig werden.
Nach früheren Bürgerschaftswahlen wurden stets Sparprogramme aufgelegt und den Schulen Lehrer genommen. Christa Goetsch brach gestern mit dieser Tradition. Allein 60 Stellen gibt es zum 1. August für die Entlastung des Unterrichts in den zum Teil sehr vollen 3. und 4. Klassen. So kann eine Klasse mit 27 Kindern mit zwei Zusatzstunden rechnen. Liegt diese Klasse in einem so genannten Gebiet mit schwächerem Sozialindex, kann sie sogar bei 25 Kindern schon mit drei Stunden rechnen. Goetsch kündigte weitere Schritte zur Verkleinerung der Klassen an. So soll die geplante sechsjährige Primarschule durchgängig kleine Klassen mit höchstens 25 Kindern haben.
Ebenfalls zum neuen Schuljahr werden vier neue Ganztagsschulen gegründet. Es solle keine „Ganztagsschulen light mit Mittagstisch und Kletterwand“ geben, sondern „gebundene Form mit pädagogischem Anspruch“, sagte Goetsch. Deshalb setzt sie auch bei den alten Ganztagsschulen statt kostengünstiger Honorarkräfte wieder mehr Lehrer ein. Für all diese Maßnahmen gibt es unterm Strich 116 Stellen. Die dafür in 2008 benötigten 2,5 Millionen Euro finanziert der Senat aus der „zentralen Veranschlagung für Personalaufgaben“.
Auch Wissenschaftssenatorin Gundelach braucht für ihr neues Studiengebührenmodell Geld. Zunächst sind es nur geringere Beträge im einstelligen Millionenbereich, doch im Endstadium im Jahr 2023 zahlt die Stadt jährlich rund 23 Millionen Euro für Zinsen, Ausfallkosten und Verwaltungsaufwand. Dem stehen 38 Millionen Euro gegenüber, die die Hochschulen an Gebühren einnehmen.
Die bisherige Gebühr von 500 Euro wird wie angekündigt auf 375 Euro pro Semester gesenkt. Dieser Betrag wird den Studierenden „zinsfrei gestundet“, bis sie ein Jahreseinkommen von 30.000 Euro brutto erzielen.
Die Hochschulen haben mit der Eintreibung des Geldes nichts zu tun. Sie erhalten den Gegenwert der gestundeten Gebühren von der Wohnungsbaukreditanstalt (WK). Diese wiederum bekommt von der Stadt Geld für Zinsen, Bearbeitungs- und für Aufallskosten für jene Studierende, die die 30.000-Euro-Grenze unterschreiten. Gundelach geht davon aus, dass das nur 15 Prozent sein werden.
Auch Studierende mit Kindern und Behinderte müssen die Gebühr bezahlen. Sie werden allerdings befreit, wenn sie wegen ihres Handicaps die Regelzeit um mindestens zwei Semester überschreiten. Insgesamt erhöht sich die Zahl der Zahlungspflichtigen deshalb auf 47.000.
„Am Ende werden unter Schwarz-Grün in Hamburg mehr Studiengebühren erhoben als zu Zeiten der Alleinregierung der CDU“, kritisiert denn auch die SPD-Hochschulpolitikerin Dorothee Stapelfeldt. Das Modell sei „bürokratisch, teuer und unsozial“. Die GAL sieht das anders. „Gebühren werden erst fällig, wenn sich die Bildungsinvestition, die ein Studium auch darstellt, durch entsprechendes Einkommen bezahlt macht“, sagt Hochschulpolitikerin Eva Gümbel.