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Archiv-Artikel

Dauerarbeitslose: Kaum Chancen

Studie: Nur vier Prozent der Langzeitarbeitslosen finden wieder eine Stelle

BERLIN rtr ■ Nur vier Prozent der Langzeitarbeitslosen können nach einer Studie der Bundesagentur für Arbeit (BA) jeden Monat auf eine Stelle vermittelt werden. Die Wiedereingliederung in den ersten Arbeitsmarkt gelinge den Arbeitsagenturen und den Arbeitsgemeinschaften besser als den zugelassenen kommunalen Trägern (Optionskommunen), teilte die BA am Mittwoch mit. Behördenchef Frank-Jürgen Weise zeigte sich mit dem Gesamtergebnis unzufrieden: „Die Vermittlung Langzeitarbeitsloser ist insgesamt noch nicht gut“, so Weise.

Weise nannte die zersplitterten Zuständigkeiten einen Grund für die niedrigen Vermittlungszahlen. „Es kann nicht sein, dass wir bei der gegenwärtigen guten Konjunktur und den sonstigen Erfolgen bei der Arbeitsvermittlung wegen Organisationsfragen dem Teil der Menschen schlechter helfen können, der es besonders schwer hat“, kritisierte Weise. Besserung könne die Neuordnung der Arbeitsmarktinstrumente bringen, für die Arbeitsminister Olaf Scholz einen guten Entwurf vorgelegt habe, sagte Weise der Zeitschrift Impulse. Die verschiedenen Behörden und kommunalen Verbände, aber auch Union und SPD streiten seit Jahren darüber, wer die Langzeitarbeitslosen verwalten soll. „Diese Debatte hat uns viel Zeit gekostet und nichts gebracht“, so Weise.

Nach den Ergebnisse der BA-Untersuchung gelang im ersten Halbjahr 2007 die Wiedereingliederung am besten dort, wo Arbeitsagenturen alleine zuständig waren. Dort wurden im Schnitt 41 von 1.000 Langzeitarbeitslosen vermittelt. Die Optionskommunen konnten demnach 36 von 1.000 Erwerbslosen vermitteln. Arbeitsgemeinschaften konnten 34 von 1.000 arbeitslosen ALG-II-Empfängern in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bringen. Die höhere Zahl bei den Optionskommunen führt die BA darauf zurück, dass sie sich überwiegend in Regionen mit günstiger Arbeitsmarktlage befinden.

Bund und Länder verhandeln derzeit über eine Neuordnung der Zuständigkeiten. Das Bundesverfassungsgericht hatte voriges Jahr die Mischzuständigkeit von Arbeitsagenturen und Kommunen in den Arbeitsgemeinschaften für verfassungswidrig erklärt. Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) strebt eine getrennte Aufgabenwahrnehmung an, wobei Agenturen und Kommunen aber unter dem Dach eines „Jobcenters“ eng zusammenarbeiten sollen.