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Archiv-Artikel

Das Rauchen ist schon seit dem 1.1. verboten

Stadtamt bietet Rat per Hotline und will weder anonymen Hinweisen nachgehen noch von sich aus kontrollieren

Das Stadtamt als die „zuständige Überwachungsbehörde“ für das Rauchverbot in Bremens Gastgewerbe weist darauf hin, dass ab dem 1. Juli 2008 Verstöße gegen das Nichtraucherschutzgesetz als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. „In Bremen ist das Rauchen u.a. in Gaststätten und Diskotheken bereits seit dem 1. Januar 2008 verboten“, informiert das Amt – falls das jemand vergessen haben sollte. Es habe eine Übergangszeit gegeben, die von den Betriebsverantwortlichen für eventuell erforderliche „bauliche und organisatorische Maßnahmen“ hätte genutzt werden können. Ausnahmen vom Rauchverbot sollen ab 1. Juli 2008 nur in „vollständig umschlossenen Nebenräumen“ erlaubt sein, die als Raucherbereiche ausgewiesen sind. „Der Hauptschankraum darf nicht zum Raucherraum erklärt werden.“

Das Stadtamt kündigt auch sechs Monate nach der Einführung des Rauchverbots keine besonderen Kontrollen durch den Gewerbeaußendienst an, sondern setzt „in erster Linie auf die Einsicht und Betriebsverantwortung der Gastwirte und Rücksichtnahme der Gäste untereinander“. Nur wenn es „berechtigte Anzeigen von Gästen oder Mitbewerbern“ gibt, werde man dem nachgehen. „Anonyme Hinweise werden wir nicht berücksichtigen“, betonte Stadtamtsleiter Hans-Jörg Wilkens ausdrücklich. Die Überwachung werde „im Rahmen unserer übrigen Aufgaben nur schwerpunktmäßig erfolgen“.

Bußgelder bis 500 Euro drohen, wenn verbotswidrig geraucht wird und das auffällt. Bußgelder bis 2.500 Euro drohen Gastwirten, wenn auffällt, dass sie „ihre Pflichten nach dem Nichtraucherschutzgesetz vernachlässigen.“ taz

Mehr zum Nichtraucherschutz unter www.gesundheit-in-bremen.de/