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Archiv-Artikel

Bitte ausweisen!

Hausbesitzer können seit 1. Juli aufgefordert werden, einen Energieausweis für ihre Immobilie vorzuzeigen

Von KLEO

Seit dem 1. Juli 2008 können potenzielle Interessenten bei Kauf oder Neuvermietung die Vorlage eines Energieausweises verlangen. Damit lassen sich Energiekosten besser einschätzen und kontrollieren.

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) 2007 verpflichtet den Eigentümer eines Wohngebäudes, potenziellen Mietern oder Käufern einen Energieausweis zugänglich zu machen. Für Wohngebäude mit Baufertigstellung bis 1965 gilt das ab dem 1. Juli. Für neuere Wohngebäude gilt als Stichtag der 1. Januar 2009.

Der Energieausweis gibt Auskunft über den theoretischen oder über den ermittelten Heizenergieverbrauch. Er wird auf die Nutz- beziehungsweise Wohnfläche bezogen und erlaubt die Aufstellung von Vergleichs- und Richtwerten. Er wird für das gesamte Wohngebäude erstellt.

Das geschieht auf zwei Arten. Beim Verbrauchsausweis wird auf Grundlage des Energieverbrauchs rechnerisch der Energieverbrauchskennwert auf Grundlage von geeigneten Verbrauchsdaten des gesamten Gebäudes ermittelt. Durch Einbeziehung von Klimafaktoren werden die Verbrauchsdaten auf einen deutschlandweiten Mittelwert umgerechnet.

Über die Internetseite www.energiesparen-fuer-berlin.de bietet die Berliner Energieagentur in Kooperation mit der Gasag die Erstellung verbrauchsbasierter Energieausweise an. Die Kosten betragen zwischen 70 und 90 Euro. Die vorgeschriebenen Modernisierungsempfehlungen werden Experten der Berliner Energieagentur erarbeiten. Die Tipps werden individuell für das Gebäude zusammengestellt.

Der Bedarfsausweis wird folgendermaßen erstellt: Die Energiebedarfskennwerte werden rechnerisch auf Grundlage von Baujahr, Bauunterlagen, technischen Gebäude- und Heizungsdaten und unter Annahme von standardisierten Randbedingungen berechnet. Messungen, wie etwa Wärmebilder, sind nicht nötig. Die Kennwerte sind unabhängig vom individuellen Heiz- und Wohnverhalten der Bewohner. Die Modernisierungsempfehlungen beziehen sich auf die Bausubstanz. Bedarfsbasierte Energieausweise inklusive der zugehörigen Beratungsleistung erstellt die Berliner Energieagentur auf Anfrage.

Bis einschließlich 30. September besteht Wahlfreiheit zwischen dem bedarfs- und dem verbrauchsbasierten Energieausweis. Danach gilt: Einen Bedarfsausweis braucht man für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, für die ein Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde. Es sei denn, beim Bau selbst oder durch spätere Modernisierung wird mindestens das Niveau der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht. Dann ist auch ein Verbrauchsausweis zulässig.

Der Energieausweis verpflichtet nicht zur Modernisierung. Er dokumentiert nur den Ist-Zustand. Die EnEV selbst fordert nur selten (etwa bei zugänglichen, nicht begehbaren Dachböden) eine Nachrüstung. KLEO

www.energieausweis-fuer-berlin.de