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Ausbaggern vor Gericht

Streit um vertiefte Schlickfalle in der Elbe vor Wedel: Hamburger Richter reichen Klage nach Schleswig weiter

Der Streit über den Bau einer „Schlickfalle“ in der Elbe geht weiter. Das Oberverwaltungsgericht Hamburg hat eine Klage des Kreises Stade gegen das Projekt an das Verwaltungsgericht Schleswig weitergereicht. Stade wehrt sich gegen die Vertiefung eines zwei Kilometer langen Abschnitts der Elbe vor dem schleswig-holsteinischen Wedel. Kritiker sehen in dem Projekt einen Beginn der umstrittenen Elbvertiefung.

Das Oberverwaltungsgericht Hamburg hält sich für die Auseinandersetzung für nicht zuständig: Die Baggerarbeiten erfolgten in einem zu Schleswig-Holstein gehörenden Elbabschnitt. Wann sich die Richter in Schleswig des Falles annehmen werden, sei noch offen.

Juristisch geht es in der Auseinandersetzung um die Frage, ob für den Bau der „Schlickfalle“ ein förmliches Planfeststellungsverfahren erforderlich gewesen wäre. Kritiker argwöhnen, es handele sich um einen heimlichen Baubeginn für die erneute Elbvertiefung, auf die Hamburg seit langem drängt.

Vorgezogene Ausbaggerungen, mit denen die Hansestadt im vorigen Jahr beginne wollte, waren nach Protesten aus den Nachbarländern aus Sorge um die Deichsicherheit aufgeschoben worden. Zudem müssen Teile der Planunterlagen von den Hamburger Behörden überarbeitet und nachgereicht werden. Mit offiziellen Bauarbeiten ist frühestens Ende nächsten Jahres zu rechnen. TAZ

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