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Archiv-Artikel

Zu alt für ein Studiendarlehen

Wer älter ist als 35 Jahre, erhält kein Studiendarlehen mehr. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg entschieden und ein Urteil des Verwaltungsgerichts Göttingen bestätigt (Az: 4 PA 780/07). Ausnahmen könne es nur geben, wenn die Erziehung von Kindern einen früheren Studienbeginn verhindert. Die Klägerin sei aber sei nicht durch ihre Kinder am Studium gehindert gewesen. Sie habe ihr Abitur erst mit 49 Jahren erworben. Das Göttinger Gericht hatte zudem argumentiert, wer so spät ins Berufsleben starte, werde keine dem Studium angemessene Arbeit mehr finden. DPA