Polizist bekommt Bewährung für Todesschuss

Im bereits dritten Prozess verurteilt das Hamburger Landgericht einen Polizisten, der am Heiligabend 2002 einen Einbrecher erschoss, zu anderthalb Jahren auf Bewährung. Die Verteidigung will gegen das Urteil vorgehen

Am Heiligabend 2002 hat ein Hamburger Polizist einen flüchtenden Einbrecher erschossen. Zwei Urteile gab es seitdem bereits gegen den Beamten; beide wurden aufgehoben. Gestern hat das Hamburger Landgericht ihn in einem dritten Prozess zu einer Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren verurteilt. Die Richter befanden den jetzt 46-jährigen Mann der Körperverletzung im Amt mit Todesfolge für schuldig. „Es hat sich um eine Fehlentscheidung in einem Sekundenbruchteil gehandelt“, sagte der Vorsitzende Richter. Der Verteidiger kündigte indes Rechtsmittel gegen das Urteil an. Sollte die Strafe rechtskräftig werden, verlöre der Polizist seinen Beamtenstatus.

Der Polizist hatte in einem Wohnhaus in Hamburg-Uhlenhorst drei Einbrecher auf frischer Tat ertappt. Bei ihrer Verfolgung schoss er ohne Vorwarnung aus etwa drei Metern Entfernung von einem Fenster aus auf die Flüchtenden. Einer der Männer starb.

Der Schütze beharrte vor Gericht darauf, dass seiner Wahrnehmung zufolge einer der Diebe eine Waffe auf ihn gerichtet und er sich bedroht gefühlt habe. Das Gericht glaubte ihm nicht. „Eine unmittelbare Gefahr für Ihr Leben haben wir nicht feststellen können“, sagte der Richter. Allerdings habe der Polizist nicht in Tötungsabsicht gehandelt, sondern die Diebe an der Flucht hindern wollen. „Sie sind kein Totschläger“, betonte der Richter.

Mit dem Urteil kehrte das Landgericht zur Rechtsauffassung der Richter aus dem ersten Prozess zurück. Schon im September 2005 war der Polizist wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer – allerdings zweijährigen – Bewährungsstrafe verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil wegen eines Formfehlers auf. In in einem zweiten Verfahren im Dezember 2006 wurde der Polizist wieder zu zwei Jahren zur Bewährung verurteilt, dieses Mal wegen Totschlags. Doch der BGH kippte im März 2008 auch das zweite Urteil, weil er die Begründung für für unzureichend hielt.

„Die Kammer hat ihr Bestes gegeben. Nun muss der BGH entscheiden, ob das Beste gut genug ist“, sagte Verteidiger Jes Meyer-Lohkamp gestern. Die Staatsanwältin hatte auf eine halbjährige Bewährungsstrafe plädiert. Sie hielt den Beamten wie schon in der ersten Anklage nur der fahrlässigen Tötung für schuldig. Der Polizist, der nach eigenem Bekunden sehr unter den Folgen der Tat und dem langen Verfahren leidet, ist seit 2005 vom Dienst suspendiert. DPA