: Kranker Student darf bleiben
Der aus Togo stammende Berliner Abalo Anate darf vorerst in Deutschland bleiben. Die Ausländerbehörde verlängerte dem todkranken Mann am Dienstag überraschend seine Aufenthaltserlaubnis vorläufig bis zum 22. Januar. Ursprünglich war Anate für diese Woche mit Abschiebung gedroht worden (taz berichtete). Der 43-Jährige hatte nach schwerer Krebserkrankung 2002 seinen Promotionsstudienplatz, seine Wohnung und sein Hab und Gut in Berlin verloren – und damit auch die Voraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis. Mitarbeiter der zuständigen Ausländerbehörde sollen ihm außerdem in Aussicht gestellt haben, seinen Aufenthalt in Deutschland auch längerfristig zu sichern. Das Sozialamt hat ihm laut Berliner Zeitung sofort 330 Euro zur Sicherung seines Lebensunterhalts im August ausgezahlt. MK