Das Urteil

Entscheidung: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe urteilt heute über drei exemplarisch ausgewählte Verfassungsbeschwerden gegen das Rauchverbot in Einraumkneipen. Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier kündigte im Hinblick auf rund 30 anhängige Klagen die Klärung der Frage an, inwieweit das Rauchverbot generell „verhältnismäßig“ ist. Signalwirkung: Das Urteil, das formal zunächst nur Berlin und Baden-Württemberg betrifft, wird als richtungsweisend für die Beurteilung der Rauchverbote in den anderen Bundesländern angesehen. Föderalismus: Noch gleicht die Republik beim Rauchverbot einem Flickenteppich. Seit dem 1. Juli greift zwar bundesweit ein Rauchverbot in allen Kneipen und Gaststätten; außer in Bayern darf jedoch weiterhin in abgetrennten Nebenräumen geraucht werden, die in einigen Ländern mit einem Servierverbot belegt sind. Dass dies eine „unverhältnismäßige“ Wettbewerbsverzerrung für Wirte von Einraumkneipen mit sich bringt, entschieden die Landesverfassungsgerichte von Sachsen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland. Dort ist auch in Einraumkneipen das Rauchen weiterhin erlaubt. Das strikteste Verbot gilt in Bayern: Ausschließlich in geschlossenen Gesellschaften, den sogenannten Raucherclubs, darf noch geraucht werden. Auch bei den Bußgeldern besteht Uneinigkeit: Während für Wirte in Mecklenburg bei Verstößen ab August ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro fällig werden kann, beschränkt sich der Großteil der Länder auf maximal 1.000 Euro. Richter: Die Kläger hoffen bei der Urteilsfindung auf die Objektivität des Ersten Senats, denn nur zwei von acht Richtern gehören selbst zur Raucherfraktion. Hans-Jürgen Papier, gelegentlicher Zigarilloraucher, möchte dem Urteil jedoch nicht die Gefahren durch das Passivrauchen, sondern ausschließlich die wirtschaftlichen Konsequenzen für die Gastwirte zugrunde legen.