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Archiv-Artikel

Abschiebeschutz für Schwangere

Ausländerinnen in Berlin dürfen im Fall einer Schwangerschaft künftig zumindest drei Monate vor und drei Monate nach der Geburt nicht abgeschoben werden. „Wir wollen der besonderen Situation illegal hier lebender Schwangerer noch besser als bisher Rechnung tragen“, erklärte gestern der Staatssekretär in der Senatsinnenveraltung, Ulrich Freise. „In einer angstfreien Situation lässt sich auch eine seriöse Rückkehrberatung besser realisieren.“ Die Innenverwaltung habe die Ausländerbehörden angewiesen, bei einer Schwangerschaft in der fraglichen Zeit generell ein Abschiebungshindernis anzunehmen und den Aufenthalt der Schwangeren beziehungsweise junger Mütter zu dulden, hieß es weiter. Bislang gelten den Senatsangaben zufolge bei Schwangerschaft lediglich die allgemeinen Mutterschutzfristen. EPD