: Klars Entlassung erneut geprüft
HAMBURG ap ■ Der frühere RAF-Terrorist Christian Klar kann erneut auf eine vorzeitige Haftentlassung hoffen. Laut Spiegel leitete das OLG Stuttgart ein neues Verfahren ein, um zu überprüfen, ob die Reststrafe Anfang 2009 zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Klar war als führendes Mitglieder der Roten Armee Fraktion 1985 wegen neunfachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. 1998 entschied das Gericht, dass Klar angesichts der besonderen Schwere der Schuld mindestens 26 Jahre in Haft bleiben muss. Diese Frist läuft am 3. Januar 2009 ab. Das OLG gab ein psychologisches Gutachten in Auftrag. Sollten die Richter zu der Auffassung gelangen, dass von Klar keine schweren Straftaten mehr zu erwarten sind, könnte er nach seiner Freilassung eine schon länger geplante Ausbildung zum Bühnentechniker beim Berliner Ensemble beginnen. In diesem Jahr erhielt Klar bereits Lockerungen der Strafhaft wie begleitete Ausgänge. Anfang Mai 2007 lehnte Bundespräsident Horst Köhler ein Gnadengesuch Klars ab.