HARTZ-IV-ERSTAUSSTATTUNG : Ohne Telefonanschluss
Hartz-IV-Empfänger müssen die Kosten für einen neuen Telefonanschluss selbst tragen. Die Leistungen für die Erstausstattung einer Wohnung erstreckten sich nicht auf den Telefonanschluss, entschied das Sozialgericht Dresden gestern. Die Erstausstattung sei kein umfassendes Startpaket. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (ap)