SPD: Polizeirecht unnötig scharf

Innenpolitiker Andreas Dressel möchte die von der CDU eingeführten Vorgaben überarbeitet sehen. Einige der Befugnisse hätten sich als untauglich herausgestellt, andere als richtiger Flop

VON KAI VON APPEN

Der SPD-Innenpolitiker Andreas Dressel flötet plötzlich liberale Töne: Der als Hardliner bekannte SPD-Mann fordert die Novellierung des drei Jahre alten Polizeigesetzes. Nachdem er die Senats-Antworten auf eine Große Anfrage ausgewertet hat, sieht er für den schwarz-grünen Senat Handlungsbedarf. „Das Maß des Notwendigsten ist überschritten worden“, sagte Dressel der taz. Damals seien Innensenator Udo Nagel (parteilos) und Staatsrat Christoph Ahlhaus (CDU) bundesweit im „Wettlauf um den ganz großen Sheriffstern“ übers Ziel hinausgeschossen.

Der von der CDU durchgedrückte 14-tägige Unterbindungsgewahrsam sei ein Flop geworden. Nur sechsmal wurden die Aufgegriffenen länger als drei Tage in Gewahrsam gehalten. Nach 48 Stunden muss der Freiheitsentzug von einem Richter überprüft werden. „Beim Unterbindungsgewahrsam haben die Gerichte die Innenbehörde in 88 Prozent der Fälle auflaufen lassen“, frotzelt Dressel.

Auch von der Möglichkeit des Aufenthaltsverbots bis zu einem Jahr ist nie Gebrauch gemacht worden. Es habe zwar in 57.000 Fällen längerfristige Aufenthaltsverbote – vor allem bei der Drogenbekämpfung – gegeben, sagt Dressel. Aber die Maximalfrist von sechs Monaten sei hat auch in den wenigen Extremfällen ausreichend gewesen.

Auch die Videoüberwachung der Reeperbahn habe nichts gebracht. „Der abschreckende Effekt der Videoüberwachung, den die CDU immer wieder propagiert hat, ist auf ganzer Linie ausgeblieben“, stellt Dressel fest. Er sei gespannt, welche Konsequenzen Schwarz-Grün daraus ziehe. Zudem forderte der SPD-Mann, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts für automatische Kennzeichenlesegeräte und die Rasterfahndung in verfassungskonforme Gesetzesnormen zu kleiden. „Es muss zur Balance zwischen Freiheit und Sicherheit kommen“, findet SPD-Abgeordneter Dressel.

Die GAL-Innenexpertin Antje Möller sieht darin keine Linie. „An der einen Stelle will er mehr, an der anderen weniger“, sagt sie. Im Koalitionsvertrag sei festgeschrieben, einige Befugnisse z u evaluieren und Normen den Vorgaben des Verfassungsgerichts anzupassen, sagt Möller. „Daran wird gearbeitet.“