: Die Volksgesetzgebung
Entscheidung nach der dritten Etappe
Mit der Volksinitiative gegen den Verkauf des LBK hat die Gewerkschaft ver.di einen neuen Weg beschritten, der seit der Reform der Volksgesetzgebung 2001 möglich ist. Die Volksinitiative ist bereits zustande gekommen, indem im Dezember 15.000 Unterschriften gegen die LBK-Privatsierung übergeben worden sind. Die zweite Stufe ist das Volksbegehren. Dafür werden die Unterschriften von fünf Prozent der Wahlbereichtigten – 62.000 HamburgerInnen – benötigt. Wird diese Hürde ebenfalls genommen, ist der Senat verpflichtet – es sei denn, er macht sich den Inhalt zu eigen –, einen Volksentscheid an den Wahlurnen durchführen zu lassen. Stimmen 250.000 HamburgerInnen für die Initiative, gilt der Volksentscheid als angenommen. KVA