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Archiv-Artikel

Nur Studenten sind Hiwis

ERFURT afp ■ Nur Studenten können studentische Hilfskraft sein. Die Exmatrikulation rechtfertigt daher ihre Entlassung, so das Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Der inzwischen 43 Jahre alte Kläger arbeitete seit 1995 als studentische wissenschaftliche Hilfskraft beim Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung in Mannheim. 2003 ließ er sich ohne Abschluss exmatrikulieren. Das ZEW schickte daraufhin die Kündigung – und bekam nun Recht: Es gebe ein „berechtigtes Interesse“, als studentische Hilfskräfte tatsächlich auch nur Studenten zu beschäftigen.