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Archiv-Artikel

Abschiebehaft soll kürzer werden

Der Berliner Flüchtlingsrat hat eine Verkürzung der Abschiebehaft und eine konsequentere Haftüberprüfung durch die Gerichte gefordert. Vor allem die „überflüssige Haft“ von Ausländern, die wegen fehlender Papiere nicht abgeschoben werden können, sollte vermieden werden, sagte gestern der Sprecher des Flüchtlingsrates, Jens-Uwe Thomas. Der Flüchtlingsrat will auch frühere Haftprüfungstermine durch die Amtsgerichte. In der Regel werde die Abschiebehaft erst nach sechs Monaten durch ein Gericht überprüft. Sinnvoller wäre es, bei der ersten richterlichen Anhörung eines Flüchtlings zu prüfen, ob der Abzuschiebende in den nächsten sechs Monaten ausreisen kann. Wenn nicht, sollte auf eine Abschiebehaft verzichtet werden. Laut Thomas brauchen einige Botschaften sehr lange für die Beschaffung von Reisedokumenten. Dies betreffe unter anderem Inder, palästinensische Flüchtlinge oder Menschen aus Staaten der ehemaligen Sowjetunion. Die Abschiebehaft werde so quasi zu einer „Beugehaft“. EPD