DEUTLICH UNTER TARIFLOHN : Urteil: sittenwidrig
Ein Lohn, der um mehr als ein Drittel unter dem üblichen Tariflohn liegt, ist grundsätzlich sittenwidrig. Das hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in Mainz entschieden. Dies gilt nach dem Richterspruch auch für Unternehmen, die nicht der Bindung des jeweiligen Branchen-Tarifvertrags unterliegen (AZ: 5 Sa 6/08). (dpa)