: Karlsruhe stärkt Elternrechte
KARLSRUHE afp ■ Eltern dürfen nicht ohne weiteres von Gerichtsverhandlungen gegen ihre Kinder ausgeschlossen werden. Eine entsprechende Regelung des Jugendgerichtsgesetzes verstößt gegen die im Grundgesetz gesicherten Elternrechte, entschied das Bundesverfassungsgericht. Damit hoben die Karlsruher Richter im konkreten Fall die Verwarnung gegen einen Jugendlichen wegen gefährlicher Körperverletzung auf und verwiesen den Fall an die Strafgerichte zurück. Der Gesetzgeber muss den Ausschluss der Eltern aus solchen Verfahren nun neu und konkreter regeln. Bei Gerichtsverfahren gegen Jugendliche wird zum Schutz der Betroffenen häufig die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Nach dem Jugendgerichtsgesetz „soll“ das Gericht auch Angehörige und Erziehungsberechtigte aus dem Saal schicken, „so weit gegen ihre Anwesenheit Bedenken bestehen“. Im vorliegenden Fall hatte ein Strafgericht davon Gebrauch gemacht wegen des „bekannten negativen Einflusses“ des Vaters. Der klagte nun erfolgreich dagegen (Az: 2 BvR 716/01).