: Der Fall Uwe H.
Schadlos befangen
Der 49-jährige Hornauer hatte sich im Vorjahr in ein Grundstücksgeschäft seiner Freundin Diana H. eingeschaltet, die Entscheidung aber wegen „Befangenheit“ an den Senat weitergeleitet. Ein Disziplinarverfahren wurde eingestellt, ein „Schaden für die Stadt“ sei nicht erkennbar. Dennoch weigerte sich der Senat, Hornauers Wiederwahl für eine zweite Amtszeit durch die Bezirksversammlung zu bestätigen. Hornauer wurde suspendiert und die Stelle neu ausgeschrieben. smv