nazi-kleidung im zentrum: Perfide Strategie
Es ist so perfide, wie unsere Gesellschaft pseudo-tolerant ist: Da hat sich ein Ladenbesitzer mit zweifelhaftem Sortiment mitten ins Herz der Innenstädte – und, symbolisch, ins Gewissen der Biedermänner – geschlichen, um anzubieten, was das Gesetz erlaubt: Kleidung, die Neonazis gefällt.
KOMMENTAR VON PETRA SCHELLEN
Das ist nicht verboten, und dass er im Mietvertrag das Sortiment benennen muss, steht auch nirgends geschrieben. Räumungsklagen wirken also recht aussichtslos, und so werden die Vermieter des Uwe Meusel gezwungen sein, sich mit einem zu einigen, der ihnen ganz und gar nicht behagt. Dabei muss Meusel gar nicht zwangsläufig selbst rechtes Gedankengut vertreten. Vielleicht ist er nur ein geschickter Trittbrettfahrer, der der Gesellschaft die irre Verschränkung von Idealismus, Renommee, Druck und Gesetzeslage vor Augen führt.
Bei der Gesetzgebung müsste man im Übrigen ansetzen. Zwar käme eine Korrektur spät, aber nicht zu spät. Sie müsste lauten: Räumungsklage bei rechtsradikalem Sympathisantentum in jedweder Form wird grundsätzlich stattgegeben. Aber wie will man das juristisch dingfest machen angesichts der Tatsache, dass die NPD nicht einmal verboten ist? Man hadert und erinnert sich schmerzlich an Frischs „Biedermann und die Brandstifter“. Die tolerierten sich auch zu Tode.
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