: Berufung im Castor-Prozess
LÜNEBURG dpa/tasz ■ Fast zwei Jahre nach der spektakulären Blockade eines Castor-Transports stehen vier Demonstranten seit Mittwoch erneut vor Gericht. Sie hatten sich im Namen der Umweltschutzorganisation Robin Wood an einen Betonblock unter dem Bahngleis im Wendland gekettet („Die vier von Süschendorf“) und den Atomzug zum ersten Mal zum Rückwärtsfahren gezwungen. Sie gingen in Berufung an das Landgericht Lüneburg, weil sie das Verfahren als „politischen Prozess“ sehen und die pauschale Kriminalisierung von Castor-Protesten verhindern wollen. Die Staatsanwaltschaft will härtere Strafen als die verhängten 525 Euro beantragen. (Verlauf des Prozesses unter www.robinwood.de samt den Erklärungen von Anwälten und Angeklagten). Vor dem Gericht gab es eine kleine Demo, nächster Verhandlungstermin ist kommenden Mittwoch. REM