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Archiv-Artikel

in kürze OLDTIMER-VERSICHERUNG Preis muss stimmen

Macht ein Oldtimer-Halter der Versicherung falsche Kaufpreisangaben, erlischt sein Versicherungsschutz. Auch wenn das Auto wertsteigernd restauriert sei, müsse der Halter den korrekten Preis angeben, so das Oberlandesgericht Hamm (Az.: 20 U 38/02). (dpa)