in kürze OLDTIMER-VERSICHERUNG : Preis muss stimmen
Macht ein Oldtimer-Halter der Versicherung falsche Kaufpreisangaben, erlischt sein Versicherungsschutz. Auch wenn das Auto wertsteigernd restauriert sei, müsse der Halter den korrekten Preis angeben, so das Oberlandesgericht Hamm (Az.: 20 U 38/02). (dpa)