: Warum New York?
Jeder kann klagen
Auch Ausländer können vor einem US-Bundesgericht klagen – wenn beispielsweise internationales Recht verletzt wurde, dazu gehören auch die Menschenrechte. Dieser „Aliens Tort Claims Act“ ist auch Grundlage für die Zwangsarbeiterklagen in den USA. Das nächstliegende US-Bundesgericht ist von Hamburg aus gesehen in New York. Lässt sich dort ein Richter von dem Anliegen der Sammelkläger als zulässig überzeugen, kommt es zu einem vorgerichtlichen Beweisverfahren. Wenn sich darin die Parteien nicht einigen, kommt es zu einem Geschworenenverfahren. Die Kläger können sich ohne Anwalt selber vertreten, und es gibt in den USA auch für Ausländer Prozesskostenhilfe. san