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Archiv-Artikel

Es sollte ein Gefallen sein ...

... aber es wurde fahrlässige Tötung: Geldstrafe für einen Gabelstaplerfahrer, durch dessen Unachtsamkeit auf dem Beck’s-Gelände ein LKW-Fahrer starb

Von jox

taz ■ „Es tut mir Leid“: Viel mehr als dieses lapidare Sätzchen der Abbitte wusste der Angeklagte Rolf R., der seinen Verteidiger munter auf Freispruch plädieren ließ, dem Nebenkläger nicht ins Gesicht zu sagen. Dieser, ein 22 Jahre junger Mann, hat durch R.s Mitschuld seinen Vater verloren. Das Bremer Amtsgericht verurteilte den 57-jährigen Rohrleitungsbauer gestern wegen fahrlässiger Tötung lediglich zu einer Geldstrafe von 3.000 Euro.

R. hatte im Juli 2001 auf dem Bremer Betriebsgelände der Brauerei Beck&Co. gemeinsam mit einem Dutzend Kollegen Montagearbeiten durchgeführt. Obwohl R. von seiner Firma für die Lagerverwaltung eingeteilt worden war, bediente er am Unglückstag einen Gabelstapler. Beim Entladen eines LKW rutschte dem Arbeiter ein 1.100 Kilogramm schweres Bündel mit sieben Meter langen Edelstahlrohren von den Wangen des Geräts, und zwar aus einer Höhe von rund 1,80 Meter. Die Rohre kippten auf den an der Heckladeklappe seines Hängers herumhantierenden LKW-Fahrer – eine Woche später erlag der 62-jähriger Familienvater aus der Nähe von Hildesheim seinen schweren Kopfverletzungen.

Seit über 20 Jahren habe er den LKW-Fahrer gekannt, gab der Angeklagte an, und nur deshalb habe er „ausnahmsweise“ selbst den Gabelstapler bedient. Der später Verunglückte habe schon angefangen „zu maulen, warum das mit dem Abladen nicht losging“, da habe er ihm eben einen Gefallen tun wollen. Dabei hatte der vorgesetzte Bauleiter R. ausdrücklich verboten, mit dem Gabelstapler zu arbeiten. Der Grund: R. hatte zum Unglückszeitpunkt keine Fahrerlaubnis für die Maschine. Erst zwei Wochen später, aufgeschreckt durch das grausige Ereignis, ließ ihn seine Firma im Eiltempo vom TÜV nachschulen. „Eine knappe Stunde Theorie und zehn Minuten mit dem Stapler fahren, das war’s“, berichtete R. stolz.

Richter Bernd Teuchert begründete sein mildes Urteil unter anderem damit, dass auch dem Verunglückten ein nicht unerhebliches Mitverschulden zuzuschreiben sei – habe der sich doch bewusst im Gefahrenbereich aufgehalten.

jox