: Foto im Taxi
Hamburger Taxifahrer müssen in ihrem Auto ein Schild mit Namen und Foto aushängen. Das Verwaltungsgericht bestätigte jetzt eine Polizeivorschrift von 2000. Mehrere Taxifahrer hatten dagegen mit der Begründung geklagt, die Distanz zwischen Fahrer und Gast verringere sich. Das Gericht befand, die Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts sei im allgemeinen Interesse gerechtfertigt.