Kabeljau: Fangen vorgeschrieben

STOCKHOLM taz ■ Der von Schweden beabsichtigte einseitige Stopp des Kabeljaufangs in der Ostsee verstößt gegen EU-Recht. Mit dieser Begründung lehnte die Kommission den von Stockholm beabsichtigten Verzicht auf die Ausnutzung der auf schwedische Fischer entfallenden Fangquote ab. Diese beträgt mit 15.000 Tonnen ein Fünftel der Ostseegesamtquote von 75.000 Tonnen. Der Quotenverzicht war von der schwedischen Regierung als Beitrag für die Erholung des gefährdeten Kabeljaubestands gedacht gewesen. Meeresbiologen hatten berechnet, der Stopp hätte innerhalb eines Jahres in der Ostsee zu einer Bestandssteigerung von acht Prozent an geschlechtsreifem Kabeljau führen können. WLF