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Archiv-Artikel

Urteil im Zeichen des Krieges

Dem Achimer Geschäftsmann, der einen Bomben-Deal mit dem Irak eingefädelt hat, droht eine Gefängnisstrafe

Von ksc

taz ■ Eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren hat die Mannheimer Staatsanwaltschaft für Willi Heinz R. gefordert, weil der Geschäftsmann aus Achim gegen das Kriegswaffenkontroll- und das Außenwirtschaftsgesetz verstoßen haben soll. Morgen ist Urteilsverkündung in dem Prozess, nach dem kein Hahn schreien würde, wenn George W. Bush nicht gerade fürchten müsste, dass seine Jungs bei der Attacke auf den „Schurkenstaat“ möglicherweise mit Kanonen konfrontiert werden könnten, bei deren Bau R. die Finger im Spiel hatte (die taz berichtete).

Immerhin hat der 54-jährige R. im Lauf des Verfahrens eingeräumt, das Bestimmungsland für das von seiner Firma gelieferten Tiefbohrwerkzeuge „vermutet“ zu haben. R. war Vertriebsleiter der Burgsmüller GmbH, die 1999 Niederlassungen im niedersächsischen Kreiensen und in Achim hatte.

Von dort gingen die Spezialwerkzeuge in den Irak – und zwar unterUmgehung des UN-Waffenembargos durch die Lieferung über Scheinfirmen in Jordanien. Der Irak soll die Werkzeuge zur Produktion seiner „al-Fao“-Kanone benötigt haben. Mit der Kanone kann laut Spiegel sowohl herkömmliche als auch biologische und chemische Munition bis zu 56 Kilometer weit geschossen werden.

R.s Anwalt plädierte wegen des Geständnisses auf eine mildere Strafe: ein bis zwei Jahre auf Bewährung. R. habe sich geständig gezeigt. Für den Hauptangeklagten, den Mannheimer Bernd S., der den Bomben-Deal vermittelt haben soll, forderte die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von sechs Jahren.

ksc