: Später Flug kein Grund für Regress
KARLSRUHE dpa ■ Auch mehrstündige Flugverspätungen berechtigen im Normalfall nicht zum Rücktritt von einer gebuchten Pauschalreise. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) gestern entschieden. Nach einer Verordnung der Europäischen Union von 2004 können Fluggäste zwar bei Verspätungen ab fünf Stunden die vollständige Erstattung des Flugpreises von der Fluglinie fordern. Aus der europäischen Regelung folgt aber laut BGH kein besonderes Kündigungsrecht für die komplette Pauschalreise – dafür gelten die höheren Hürden des deutschen Reiserechts. Damit wies das Karlsruher Gericht die Klage eines Urlaubers ab, der seine 14-tägige Studienreise von Düsseldorf nach Island schon auf der Hinreise entnervt abgebrochen hatte. Sein Reiseveranstalter hatte ihm nur die Hälfte des Reisepreises angeboten.