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Archiv-Artikel

Vorsicht mit dem Pfeil

Betr.: „Grüner Pfeil an 26 Ampeln“, taz Bremen vom 28. Januar

Es liegt auf der Hand, dass bei einem Kfz-Bestand von bundesweit ca. 52 Millionen (mit weiter zunehmender Tendenz) die AutofahrerInnen jede Möglichkeit begrüßen, um die auch ihnen lästigen Wartezeiten an Ampeln zu verringern.

Dies darf jedoch nicht zu Lasten der schwächeren VerkehrsteilnehmerInnen geschehen. Ohnehin sind diese durch die nicht zu leugnende Dominanz des Kfz-Verkehrs schon erheblich benachteiligt.

Da FußgängerInnen und FahrradfahrerInnen keine Knautschzone haben, müssen sie an Ampelkreuzungen darauf vertrauen können, dass bei grünem Licht (es leuchtet ja immer nur ganz kurz, damit die AutofahrerInnen nicht gar zu ungeduldig werden) kein Auto ihren Weg kreuzen darf. Dieses Vertrauen kann zum Verhängnis werden.

Nämlich dann, wenn an einer Ampelkreuzung für rechtsabbiegende AutofahrerInnen der grüne Blechpfeil angebracht ist. Dieser erlaubt es ihnen auch bei rotem Ampellicht rechts abzubiegen – vorausgesetzt, es ist freie Bahn.

Und das wiederum setzt voraus, dass die AutofahrerInnen erst einmal anhalten und sich vor dem Rechtsabbiegen sehr genau vergewissern, dass die Bahn nicht nur frei von Autos, sondern auch von FußgängerInnen und FahrradfahrerInnen ist. Die Erfahrung zeigt, dass dies oft genug nicht der Fall ist und es in der Folge zu Unfällen kommt. Und das, obwohl der Gesetzgeber sich schon Mühe gegeben hat und den Grünpfeil nicht an jeder Kreuzung zuläßt!

Wenn man einmal in die StVO schaut, sieht man dort unter Paragraph 37 allein sieben Ausschlussgründe des Gesetzgebers, nach denen der Grünpfeil unter bestimmten Kriterien gar nicht einsetzbar ist. So ist es denn auch in Bremen stets bewährte Übung gewesen, nur an solchen Ampelkreuzungen das Blechschild zu installieren, wo die AutofahrerInnen vor dem Rechtsabbiegen keinen Fußgängerüberweg kreuzen. Da die StVO die Sicherheit der VerkehrsteilnehmerInnen gegenüber der Leistungsfähigkeit als vorrangig ansieht, sollte unbedingt auch künftig in diesem Sinne verfahren werden. Ernst Kittlaus