: Dünne Beweislage
Verurteilung im Hamburger Al-Qaida-Prozess womöglich nur wegen Unterstützung terroristischer Vereinigung
HAMBURG dpa ■ Im Hamburger Al-Qaida-Prozess hat der Richter gestern ein abgeschwächtes Urteil gegen den Angeklagten Mounir al-Motassadeq in Aussicht gestellt. Nach Abschluss der Beweisaufnahme betonte der Vorsitzende Richter Albrecht Mentz, im Falle eines Schuldspruchs komme nun auch ein „Urteil auf niedrigerem Niveau“ in Betracht.
Entgegen dem Anklagevorwurf der Beihilfe zum Mord in 3.045 Fällen und der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung könne al-Motassadeq möglicherweise lediglich wegen Unterstützung einer solchen Vereinigung verurteilt werden. Für Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung lautet die Höchststrafe auf zehn Jahre Haft. Die bloße Unterstützung hingegen kann lediglich mit bis zu fünf Jahren bestraft werden.
Zuvor hatte das Gericht letzte Beweisanträge der Verteidigung abgelehnt. Rechtsanwalt Hans Leistritz hatte unter anderem die Vernehmung eines V-Mannes des Hamburger Verfassungsschutzes gefordert.
Al-Motassadeq beteuerte gestern erneut seine Unschuld: „Ich habe nichts gemacht.“ Er habe nichts mit den Anschlägen zu tun. Alle im Gericht wollten die Wahrheit wissen, aber nun sperre man die Wahrheit weg. „Das kann ich nicht verstehen, das ist unfair“, sagte der sichtlich erregte al-Motassadeq.
An den Angeklagten gewandt betonte Bundesanwalt Walter Hemberger, wenn man Erkenntnisse hätte, die einen Freispruch rechtfertigten, würde er diesen auch beantragen. „Das kann ich Ihnen versprechen“, sagte Hemberger. Das Verfahren wird am heutigen Mittwoch mit dem Anklageplädoyer fortgesetzt.