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Archiv-Artikel

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Überbrückungsgeld

Von BD

Wer Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe bezieht und sich selbstständig machen will, der kann statt des Zuschusses für eine Ich-AG nach wie vor das sogenannte Überbrückungsgeld in Anspruch nehmen. Dabei bekommt der frisch gebackene Unternehmer sechs Monate lang einen Betrag in Höhe des Arbeitslosengeldes beziehungsweise der Arbeitslosenhilfe.

Er erhält zudem einen Zuschuss zu den Sozialversicherungsbeiträgen. Falls das Unternehmen in diesen sechs Monaten scheitert, bleibt sein alter Anspruch auf Arbeitslosengeld oder -hilfe erhalten. Die Existenzgründer müssen mit dem Antrag auf Überbrückungsgeld eine Tragfähigkeitsbescheinigung vom Steuerberater, einer Kammer oder einer Bank einreichen. BD