: Vorwürfe an Bank-Vorstand
Bankgesellschaft Berlin: Investoren fühlen sich nicht ausreichend informiert. Senat weist Forderung nach weiterer Prüfung zurück. Finanzsenator Sarrazin: Die Phase ist vorbei
Das Gerangel um die Zukunft der Bankgesellschaft Berlin (BGB) nimmt mit dem nahen Ende der Zeit für Kaufofferten privater Investoren zu: So erhob der Europa-Chef der US-Investmentgesellschaft Lone Star, Roger Orf, nun öffentlich schwere Vorwürfe gegen den BGB-Vorstand. Trotz Kaufinteresses habe er vom Vorstand des Finanzkonzerns nicht genug Informationen über die Risiken erhalten, sagte Orf. „Lone Star hat weltweit viele Unternehmensprüfungen durchgeführt. Aber einen solchen Widerstand wie bei der Bankgesellschaft haben wir noch nie erlebt.“ Die texanische Investorengruppe interessieren sich wie der US-Konsortium BGB Capital Partners für die Übernahme der BGB, an der das Land noch 81 Prozent der Anteile hält.
Schief gelaufene Immobiliengeschäfte hatten den Bankkonzern an den Rand der Pleite gebracht. Das Land Berlin als Mehrheitseigner musste über 2 Milliarden Euro Kapital zuschießen und eine Bürgschaft über 21,6 Milliarden Euro übernehmen. Bislang ist jedoch kein Geld der öffentlichen Hand für die Risikoabschirmung an das Geldinstitut geflossen. Dies kann – vorbehaltlich der noch ausstehenden Entscheidung der EU-Kommission – frühestens im Juni dieses Jahres geschehen.
Der Senat wies die Forderung von Lone Star nach einer weiteren umfassenden Prüfung der BGB zurück. „Der Datenraum ist zu und der bleibt zu. Die Phase ist vorbei“, sagte Finanzsenator Thilo Sarrazin (SPD). Damit dürften sich die Chancen von Lone Star im Rennen um das finanziell angeschlagene Unternehmen verschlechtern. Wie die Wirtschaftswoche aus Verhandlungskreisen erfuhr, will BGB Capital Partners nur noch knapp 1 Milliarde Euro für die BGB zahlen. Zudem wollten sich die Investoren aus einem Teil der Risiken aus den Altkrediten der Bank zurückziehen. Ursprünglich wollte das Land mindestens 1,75 Milliarden Euro durch den Verkauf der Bank erwirtschaften.
Unterdessen wies Justizsenatorin Karin Schubert (SPD) Vorwürfe zurück, die Sonderermittlungsgruppe der Staatsanwaltschaft zur BGB gingen nicht zügig voran. Man dürfe eben bei diesem Thema nicht mit der heißen Nadel stricken. Anwürfe, dass es eine Komplizenschaft zwischen Politik, Justiz und Ökonomie zur Behinderung der Aufklärung gebe, wies die Senatorin als „geradezu ungeheuerlich“ zurück. GES