EUROPÄISCHES GERICHT : Doppelname erlaubt
Leonard Matthias Grunkin-Paul (10), in Dänemark geborener Sohn deutscher Eltern, darf seinen Doppelnachnamen behalten. So entschied der EuGH einen Namensstreit zwischen den Eltern und der Stadt Niebüll. Die Eltern dürfen den Jungen nun unter diesem Namen auch in das deutsche Familienbuch eintragen lassen. (ap)