Ein Chip im niedersächsischen Hund

Mit einer Chippflicht will Niedersachsens Landwirtschaftsminister Ehlen (CDU) Kampfhundbesitzer leichter ausfindig machen. Chips helfen nicht bei der Gefahrenabwehr, meint dagegen die SPD – und plädiert für Wesenstests

Zum Glück sind Tiere keine Menschen. Sonst würde die Idee aus dem Haus von Hans-Heiner Ehlen Empörungsstürme hervorrufen, die der Christdemokrat auf dem Chefsessel des niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums kaum überleben dürfte. Alles nur „Arbeitsüberlegungen“, betont Ehlen-Sprecher Dominik Mayer trotzdem vorsichtig. Und: Vor 2010 dürften diese kaum zur Realisierung reifen.

In Ehlens Landwirtschaftsministerium nämlich wird darüber nachgedacht, für alle gut 500.000 Hunde im Land verpflichtend eine so genannte Chippflicht einzuführen. Mit einem unter dem Ohr einpflanzten kaum Zeigefinger großen, aber fälschungssicheren Mikrochip sollen die Tiere leichter identifizierbar sein. Zum Beispiel, wenn sie weggelaufen sind. Es geht jedoch auch darum, mehr gegen Kampfhunde zu tun. Ihre Besitzer könnten mit einem Chip leichter dingfest gemacht werden, „eine gewisse Klientel“, sagt Mayer, könne man so „leichter in den Griff bekommen“. In Berlin, wo es viele Übergriffe von Kampfhunden gibt, müssen alle Tiere bereits seit 2005 „gechipt“ sein.

Der Eingriff ist relativ leicht vorzunehmen, kostet etwa 35 Euro und ist für die Tiere schmerzfreier als Nummern-Tätowierungen im Ohr, sagen Tierärzte. Wer mit seinem Hund EU-Grenzen überschreiten will, benötigt den Chip bereits seit 2004. Besitzer kostbarer Pferde oder von Rassehunden haben ihre Tiere längst chippen lassen.

Mit der Chippflicht lasse sich das Kampfhundeproblem nicht lösen, betont dagegen die SPD. Als Erkennungsmarke für alle Hunde sei der Chip sinnvoll. Als „Maßnahme zur akuten Gefahrenabwehr“, sagt Agrarexpertin Karin Stief-Kreihe „bei aggressiven, gefährlichen Tieren ist das ‚Chippen‘ jedoch in keiner Weise nützlich.“

Ehlen solle sich besser für eine einheitliche Bundesregelung bei der Festlegung auf Rasselisten einzusetzen. Einige Länder führen Listen mit aggressiven Hunderassen, andere nicht. „Dieses Wirrwarr ist für keinen Hundebesitzer nachvollziehbar“, findet Stief-Kreihe und forderte „einen Sachkunde- und Wesenstest, um die Gefahr, die von einem Hund ausgehen kann, schon präventiv zu erfassen.“

Von einer Rasseliste hält das Agrarministerium wenig, „da jeder Hund gefährlich sein kann, wenn er falsch gehalten wird“, sagt Mayer. Tests bis hin zur Maulkorbpflicht seien bereits heute üblich, wenn Hunde beim Veterinäramt gemeldet worden sind. Kai Schöneberg