Härte gegen „Gotteskrieger“

Anklage im Frankfurter Islamistenprozess: Vier Algerier sollen Anschlag auf Straßburger Weihnachtsmarkt geplant haben. Lange Haftstrafen gefordert

FRANKFURT ap/taz ■ Mit dem Plädoyer der Bundesanwaltschaft ist der Prozess gegen vier terrorismusverdächtige islamistische Algerier vor dem Frankfurter Oberlandesgericht gestern in die entscheidende Phase getreten. Oberstaatsanwalt Volker Brinkmann warf den Angeklagten vor, Ende 2000 einen Sprengstoffanschlag auf den Straßburger Weihnachtsmarkt geplant und vorbereitet zu haben. Für die Angeklagten forderte er Haftstrafen zwischen zehn und zwölfeinhalb Jahren.

Ziel der Anschläge sei es gewesen, „Angst und Schrecken zu verbreiten“, sagte Brinkmann. „Sie wollten den Lebensnerv einer freien Gesellschaft treffen und zudem gezielt der französischen Regierung schaden.“ Er betonte, in dem Prozess sei nie über den Islam gerichtet worden: „Der Islam und seine Gläubigen werden von uns geachtet und respektiert.“ Wenn Muslime gegen Gesetze verstießen, würden sie von den Ermittlungsbehörden genauso verfolgt wie Christen.

Brinkmann warf den vier Angeklagten nochmals vor, dass sie islamistische „Gotteskrieger“ seien. Ihre Feindbilder seien Juden und Christen, insbesondere die USA und Israel. Die Anklage legt ihnen Verabredung zum Mord und Vorbereitung eines Sprengstoffanschlags zur Last.

Drei der vier Angeklagten hatten in dem Prozess Vorbereitungen zum Bombenbau zugegeben. Der Sprengsatz sei aber nicht für den Weihnachtsmarkt bestimmt gewesen, sagte einer der Angeklagten. Nicht das Gotteshaus und seine belebte Ungebung habe man treffen wollen, sondern eine gut einen Kilometer vom Stadtzentrum entfernte Synagoge. Und zwar nachts. Menschen hätten dabei nicht zu Schaden kommen sollen. Zwei seiner Mitangeklagten schlossen sich dieser Aussage an. Der Vierte im Bunde, der sich zu Prozessbeginn als fanatischer Islamist gerierte, schwieg bis zum Prozessende zur Sache. Ein Gutachter hatte ausgesagt, der Sprengsatz hätte nicht ausgereicht, ein größeres Gebäude zu zerstören.

Laut vorläufigem Terminplan des Gerichts sollen die Verteidiger an den kommenden beiden Dienstagen plädieren. Das Urteil wird wahrscheinlich am 10. März verkündet.

Im Dezember 2000 waren in zwei Frankfurter Wohnungen Waffen und kiloweise Chemikalien gefunden und zunächst fünf Männer verhaftet worden. Der Prozess hatte dann im Frühjahr 2002 unter höchsten Sicherheitsvorkehrungen begonnen. Später verlor er sich aus der öffentlichen Wahrnehmung immer mehr, wurde vom Al-Qaida- zum Islamisten-Prozess. Verbindungen zum Terrornetzwerk al-Qaida konnten nicht festgestellt werden. Die Bundesanwaltschaft ließ diesen Vorwurf zur Beschleunigung des Verfahrens wieder fallen. Die Angeklagten hatten zwar eingeräumt, zur militärischen Ausbildung in Afghanistan in einem Militärcamp gewesen zu sein, sie betonten aber, sie stünden algerischen Fundamentalisten nahe.