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Staatsanwälte ermitteln wegen Folter

Im Frankfurter Mordfall Metzler soll die Polizei dem Täter Gewalt angedroht haben, damit er sie zum Opfer führt

FRANKFURT ap ■ Vor der für heute geplanten Anklageerhebung im Mordfall Jakob von Metzler hat die Verteidigung verlangt, fünf Polizeibeamte vom Dienst zu suspendieren, darunter den Frankfurter Vizepolizeipräsidenten Wolfgang Daschner. Er soll angeordnet haben, dem mutmaßlichen Mörder Folter anzudrohen, um den Aufenthaltsort des entführten Jungen in Erfahrung zu bringen. Daraufhin nannte der Täter tatsächlich den späteren Leichenfundort in einem Teich. Die Staatsanwaltschaft ermittelt bereits gegen Daschner und einen weiteren Polizisten. Frankfurts Polizeipräsident Harald Weiss-Bollandt verteidigte gestern die Verhörmethoden. In der konkreten Situation habe sein Stellvertreter bei einer schwierigen Rechtsgüterabwägung richtig für das Leben des entführten Jungen entschieden, erklärte er.

Der Anwalt des Untersuchungshäftlings Ulrich Enders beschuldigte dagegen die Beamten. Sie hätten sich zweifelsfrei der Aussageerpressung schuldig gemacht, sagte Enders gestern in Frankfurt. Als Amtspersonen könnten sich die Polizisten nicht auf einen wie auch immer gearteten übergesetzlichen Notstand berufen. „Hier sind alle Grenzen des Rechtsstaats überschritten worden.“ Für den Strafprozess selbst spielen die Vorwürfe gegen die Polizisten allerdings keine Rolle, so Endres.

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