: Patientenwille begrenzt
Ein neuer Gesetzentwurf will die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen nach strengen Kriterien regeln
BERLIN taz ■ Menschen in Deutschland sollen auf einer klareren rechtlichen Grundlage über eine Weiterbehandlung in medizinischen Grenzsituationen entscheiden können. Nach jahrelangen Debatten um die rechtliche Verbindlichkeit von Patientenverfügungen stellte eine fraktionsübergreifende Gruppe um Unionsfraktionsvize Wolfgang Bosbach und Bundestagsvizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt (Grüne) am Dienstag einen neuen Gesetzentwurf vor.
Der Gruppenantrag sieht vor, dass man in einer Patientenverfügung das Ende etwa einer künstlichen Beatmung oder Ernährung anordnen kann, auch wenn die Erkrankung nicht tödlich verläuft. Dies soll aber für Ärzte und Pflegekräfte nur rechtlich bindend sein, wenn sich Betroffene vor dem Abfassen ärztlich beraten lassen und das Schreiben notariell beglaubigt ist. Das Papier darf nicht älter als fünf Jahre sein.
„Wir schulden es Patienten und Ärzten, Rechtssicherheit zu schaffen“, sagte Bosbach. Die Initiatoren des Antrags wollen nun Unterschriften im Parlament sammeln und planen eine erste Lesung vor Jahresende. Im Parlament wurde bereits im Juni ein Entwurf von 207 Abgeordneten um Joachim Stünker (SPD) beraten, der die Verfügungen generell und weniger restriktiv verbindlich machen will. Stünker nannte den Bosbach-Vorstoß inakzeptabel: Er laufe darauf hinaus, das „Sterben erst nach Ausschöpfung sämtlicher ärztlicher Möglichkeiten zuzulassen.“
Die Deutsche Hospiz Stiftung begrüßte den Bosbach-Vorschlag als „großen Schritt in die richtige Richtung“, während die Gesellschaft für Humanes Sterben die Pläne als „unpraktikabel“ zurückwies. NICOLE JANZ