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Archiv-Artikel

Mieter sind gelackmeiert

Schönheitsreparaturen beim Auszug: Hamburger Vermieter erstreitet Recht und Schadenersatz vor dem Bundesgerichtshof. Mieter müssen renovieren oder zahlen. Die Mietervereine sind enttäuscht

VON SVEN-MICHAEL VEIT

Die MieterInnen in Hamburg müssen beim Auszug ihre Wohnung weiterhin „wie gelackt“ übergeben. Die „Holzklausel“, die sich bis 2006 im so genannten „Hamburger Mietvertrag“ fand und viele Mietverhältnisse in der Hansestadt betrifft, sei nicht zu beanstanden. Das entschied am Mittwoch der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Die beiden Hamburger Mietervereine zeigten sich über den Richterspruch „enttäuscht“.

Nach der Entscheidung des achten Zivilsenats des BGH dürfen Vermieter ihren Mietern vorschreiben, beim Auszug die Holzeinrichtungen – vor allem an Fenstern und Türen – in einer bestimmten Farbe zu lackieren. Für Mieter wäre es nur dann eine unangemessene Einschränkung, wenn „im laufenden Mietverhältnis“ eine bestimmte Farbe vorgegeben würde, befanden die Karlsruher Richter.

Im konkreten Fall hatte der Vermieter einer Wohnung in Othmarschen vom Mieter vergeblich verlangt, die Wohnung beim Auszug im Jahr 2006 in renoviertem Zustand zu übergeben. Im Mietvertrag von 1996 hieß es, lackierte Holzteile müssten im ursprünglichen Farbton zurückgegeben werden, gestrichene Holzteile in hellen Farbtönen oder in Weiß. Als die Mieter 2006 auszogen, nahmen sie jedoch keine Schönheitsreparaturen vor.

Der Vermieter klagte auf Schadenersatz in Höhe von rund 7.400 Euro und bekam vor dem Amtsgericht Altona in der ersten Instanz recht. Auf Beschwerde des Mieters kassierte jedoch das Landgericht Hamburg das Urteil wieder ein. Dagegen ging der Vermieter vor dem Bundesgericht in die Revision. Dieser gibt die letzte Instanz nun im Grundsatz statt. Über die genaue Höhe des Schadenersatzes, den der Mieter zu zahlen hat, muss aber wiederum das Landgericht Hamburg befinden.

Das Urteil war mit Spannung erwartet worden. Denn hätte der BGH die Rechtsauffassung des Landgerichts bestätigt, wären auch die weiteren Bestimmungen des Komplexes „Schönheitsreparaturen beim Auszug“ in dem als Vordruck im Bürohandel erhältlichen „Hamburger Mietverträgen“ ungültig geworden.

Dann würden ab sofort Mieter ohne jegliche Renovierung ausziehen dürfen. Trotz dieses Urteils enthielte „ein erheblicher Anteil der in Hamburg verwendeten Mietverträge unwirksame Renovierungsklauseln“, glaubt Eckard Pahlke, Vorsitzender des Mietervereins zu Hamburg. Vor der Durchführung von Schönheitsreparaturen sollten Mieter sollten sich deshalb generell beraten lassen, so Pahlke.

Von einer „unsicheren Rechtsposition der MieterInnen“ spricht Sylvia Sonnemann, Geschäftsführerin von Mieter helfen Mietern. Unklar sei, was als „helle Farbtöne“ richterlich akzeptiert würde. „Aus Angst um die Kaution lackieren Mieter dann lieber alles, ohne wirklich verpflichtet zu sein“, fürchtet Sonnemann.

Beratungen und Ratgeber zum Thema bieten beide Mietervereine an. Infos und Termine unter: www.mieterverein-hamburg.de, www.mhmhamburg.de.