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Archiv-Artikel

Etappensieg für Bank-Aktivisten

Innensenator Körting kriegt heute Post. Die Bürgerinitiative überreicht ihm 32.000 Unterschriften für ein Volksbegehren zum Bankenskandal. Zulassung noch unklar

Ein halbes Jahr haben sie fleißig gesammelt, heute ist es so weit. Die Aktivisten der „Inititiative Berliner Bankenskandal“ übergeben dem Innensenator Erhart Körting (SPD) mehr als 30.000 Unterschriften, mit denen die Einleitung eines Volksbegehrens erzwungen werden soll. Ziel des Plebiszits: Rückabwicklung der „Risikoabschirmung“ und Auflösung der Bankgesellschaft. Mit der Risikoabschirmung bürgt das Land Berlin für mögliche Verluste von bis zu 21,6 Milliarden Euro, die durch riskante Immobilienfondsgeschäfte der Bankgesellschaft in den nächsten 30 Jahren entstehen könnten. Nun seien die Bürger gezwungen, „Rechtsstaatlichkeit und Gemeinwohlbeachtung mit dem Mittel der direkten Demokratie durchzusetzen“, so die Bürgerinitiative.

Für die Einleitung des Volksbegehrens sind mindestens 25.000 gültige Unterschriften notwendig. Die Aktivisten haben ohnehin mehr Unterschriften gesammelt, falls einige ungültig sein sollten – etwa weil die Antragsteller nicht in Berlin gemeldet sind. Die zweite Phase des Volksbegehrens, das durch die Berliner Verfassung geregelt ist, stellt eine deutlich höhrere Hürde dar. Dann muss ein Zehntel der Berliner Wahlberechtigten – zurzeit wären dies rund 240.000 Personen – persönlich eine entsprechende Liste bei dem für sie zuständigen Bezirksamt unterschreiben. Und zwar innerhalb von zwei Monaten.

Ob der Senat das eigentliche Volksbegehren zulässt, ist noch völlig unklar. „Nach Abgabe der Unterschriften prüfen wir zeitnah“, kündigte Körting-Sprecher Peter Fleischmann an. Ein Ergebnis sei noch nicht abzusehen. Unabhängig davon sei das Volksbegehren aber zu begrüßen. „Die Partizipation der Bürger an politischen Entscheidungen ist erwünscht.“

Das Problem beim Volksbegehren: Die Berliner Verfassung schließt Plebiszite aus zu den Themen: Dienstbezüge, Tarife der öffentlichen Unternehmen, Personalentscheidungen und Haushalt. Fraglos ist aber das Risikoabschirmungsgesetz haushaltswirksam. Schließlich werden rund 300 Millionen Euro jährlich dafür in den Haushalt eingestellt.

Die Banken-Initiative bleibt dennoch gelassen. Der Sinn dieser Ausschlussbestimmungen für ein Volksbegehren läge darin, zu verhindern, dass einzelne Haushaltsposten zum Gegenstand von Volksbegehren gemacht würden, heißt es. Dies sei aber bei der Risikoabschirmung nicht der Fall. Birger Scholz von der Bürgerinitiative: „Wenn die Prüfung negativ ausfällt, werden wir dagegen Klage einreichen.“

RICHARD ROTHER

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