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Archiv-Artikel

Revision im Fall Motassadeq

HAMBURG ap ■ Die Anwälte des wegen der Terroranschläge vom 11. September zu 15 Jahren Haft verurteilten Mounir al-Motassadeq haben wie angekündigt Revision gegen das Urteil eingelegt. Sie begründeten ihren Antrag gestern damit, dass zwei der drei Hauptzeugen des Gerichts nicht glaubwürdig seien. Außerdem betonten sie erneut, dass das Verfahren hätte eingestellt werden müssen, weil Ramsi Binalshibh nicht als Zeuge zur Verfügung stand. Die Anwälte haben einen Monat nach dem Eingang des schriftlichen Urteils Zeit, eine schriftliche Revisionsbegründung vorzulegen. Danach kann die Bundesanwaltschaft dazu Stellung nehmen. Alles zusammen geht an den Bundesgerichtshof, der über die Annahme des Antrags entscheiden muss. Motassadeq bleibt bis zu einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs weiter in Untersuchungshaft.