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In der taz vom 23. 10. 2008 war unter der Überschrift „Schäuble ist schuld“ im Zusammenhang mit dem von der Organisation Reporter ohne Grenzen (ROG) erstellten Pressefreiheitsindex zu lesen, Deutschland stehe auf Platz 20. Weiter hieß es: „Schuld ist Schäuble. Unter anderen jedenfalls. Punktabzüge, so ROG in seinem Bericht, habe es wegen der Vorratsdatenspeicherung gegeben, wegen der Bespitzelung von Journalisten durch den Bundesnachrichtendienst (…)“ Das Bundesministerium des Innern legt Wert auf die Feststellung, dass „Herr Dr. Schäuble (…) als Bundesinnenminister weder für die Vorratsdatenspeicherung noch für den Bundesnachrichtendienst zuständig“ sei. Zwar trifft es zu, dass der Bundesnachrichtendienst funktionell dem Bundeskanzleramt angegliedert ist. Die Beschaffung und Auswertung von Informationen durch den BND erfolgt freilich zu dem Zweck, die Ergebnisse der Bundesregierung und damit auch dem Bundesministerium des Innern zur Verfügung zu stellen. Die Vorratsdatenspeicherung wurde zum 1. 1. 2008 in der Bundesrepublik Deutschland eingeführt. Als Abgeordneter des Bundestages stimmte dem sie regelnden Gesetz auch Dr. Wolfgang Schäuble zu. Die Redaktion