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Archiv-Artikel

Behandelt wie ein Tier

Fünfmal konfiszierte die Polizei in Oldenburg in diesem Jahr bereits Geld bei Flüchtlingen, die mehr als 50 Euro dabei hatten. Der Flüchtlingsrat spricht von einer neuen Qualität der Demütigung

Die Polizei hat in diesem Jahr bereits fünfmal Geld von Flüchtlingen aus der Zentralen Aufnahme- und Ausländerbehörde (ZAAB) in Blankenburg bei Oldenburg konfisziert, weil diese mehr als 50 Euro dabei hatten. Dabei handele es sich um Summen zwischen 60 und 180 Euro, sagt Polizeisprecher Sascha Weiß der taz.

Die Behörden handelten auf ein Amtshilfeersuchen der ZAAB aus dem Jahr 2006 hin. Da Asylbewerber nur über ein Taschengeld in Höhe von 40,90 Euro monatlich verfügten, müsse bei viel Barem in der Tasche davon ausgegangen werden, dass es unrechtmäßig erworben worden sei, erklärte ZAAB-Leiter Christian Lüttgau. Für „eine neue Qualität der Demütigung“ von Flüchtlingen hält Kai Weber vom niedersächsischen Flüchtlingsrat das Vorgehen der Behörden. Von „Abschreckungspolitik“ spricht Reinhold Kühnrich vom Arbeitskreis Asyl in Oldenburg. Bislang hatte er studierwilligen Flüchtlingen 200 Euro für einen Deutschkurs bei der Volkshochschule gegeben.

230 Euro sogar hatte Mohammed Ali F. dabei, weil im Lager nach seiner Beobachtung viel geklaut wird. Der 29-jährige Libanese wurde vor zwei Wochen von der Polizei kontrolliert, als er eine Diskothek besuchen wollte. „Das Geld hatte ich mir bei Ein-Euro-Jobs mühsam verdient“, klagt F. Auch er wollte damit einen Deutschkurs bezahlen. Nach einem Gespräch mit dem „Sozialdienst“ im Lager bekommt er das Geld nicht zurück. Vielmehr wird es nun mit „Taschengeld“-Zahlungen verrechnet. F. lebt seit Juli in Deutschland. Nun will der Ingenieur weg aus Blankenburg: „Die behandeln mich, als ob ich ein Tier wäre“.

Da bei höheren Summen ein „Anfangsverdacht auf eine Straftat oder auf illegale Beschäftigung“ vorliege, müsse die Polizei die Gelder einsammeln, betont ZAAB-Leiter Lüttgau. Es seien schon Gelder bis zu einer Höhe von 5.000 Euro konfisziert worden. In der ZAAB müssten „die Betroffenen den Nachweis führen, dass sie das Geld nicht illegal erworben haben“, etwa durch Diebstahl oder Schwarzarbeit.

Laut Oldenburger Polizei werden Flüchtlinge verdachtsunabhängig nur in zwei so genannten „Verbotszonen“ in der Stadt kontrolliert: Nahe einer Schule und rund um die Fußgängerzone.

Das Inkasso ist offenbar durch ein Bundesgesetz gedeckt, wird aber nur in Oldenburg derart rigide umgesetzt: „Wir gehen nicht los und filzen Asylbewerber nach Bargeld“, betont ein Sprecher der Polizei in Braunschweig, wo sich auch ein Flüchtlingslager befindet. KAI SCHÖNEBERG